Allgemeine Geschäftsbedingungen
und Kundeninformationen

 

I Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen der atixo GmbH (nachfolgend „Verkäufer“), gelten für alle Verträge, die ein Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop dargestellten Waren und/oder Leistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch ausschließlich, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.
 

II Vertragsschluss

  1. Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktdarstellungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
  2. Der Kunde kann das Angebot über das im Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Bei einer Bestellung über das Online-Bestellformular gibt der Kunde nach Ein-gabe seiner persönlichen Daten und durch Klicken des Buttons „Bestellung absenden“ im abschließenden Schritt des Bestellprozesses ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
  3. Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden durch eine schriftliche (Brief) oder elektronisch übermittelte (Fax oder E-Mail) Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware annehmen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme der Bestellung abzulehnen.
  4. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angege-bene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustel-len, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten Mails zugestellt werden können.
  5. Haben die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
  6. Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Verkäufer zu erfül-len, kann der Verkäufer bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt fristlos beenden. Dies gilt auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Verkäufer frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
 

III Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die angegebenen Preise des Verkäufers sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetz-lichen deutschen Umsatzsteuer. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbeson-dere Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gesondert berechnet.
  2. Für Lieferungen innerhalb Deutschlands bietet der Verkäufer folgende Zahlungsmöglichkeiten an, sofern in der jeweiligen Produktdarstellung im Angebot nichts anderes bestimmt ist:
    • Vorauskasse per Überweisung
    • PayPal
    • Sofortüberweisung.de
    • Nachnahme
    • Kreditkarte (Master und VISA)
    • Barzahlung bei Abholung
  3. Wird für den jeweiligen Artikel zusätzlich ein Versand ins Ausland angeboten, hat der Kunde für Lieferungen ins Ausland folgende Zahlungsmöglichkeiten, sofern in der jeweiligen Produktdarstellung im Angebot nichts anderes bestimmt ist:
    • Vorauskasse per Überweisung
    • PayPal
    • Sofortüberweisung.de (gilt nur für Bestellungen aus folgenden Ländern: Belgien, Niederlande, Österreich, Schweiz)
  4. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen bei-spielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechsel-kursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle).
  5. Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig.
  6. Bei Selbstabholung informiert der Verkäufer den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
  7. Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten des Verkäufers gutge-schrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Verkäufer Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die übrigen gesetzlichen Rechte des Verkäu-fers im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt. Sofern Forderungen über-fällig sind, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet.
  8. Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist der Verkäufer berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Vertragschluss erfolgen soll.
 

IV Liefer- und Versandbedingungen

  1. Die Lieferung von Waren erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege und an die vom Kunden ange-gebene Lieferanschrift. Dabei muss der Kunde sicherstellen, dass die angegebe Lieferanschrift richtig und aktuell ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers ange-gebene Lieferanschrift maßgeblich. Abweichend hiervon ist bei Auswahl der Zahlungsart PayPal die vom Kunden zum Zeitpunkt der Bezahlung bei PayPal hinterlegte Lieferanschrift maßgeblich.
  2. Genannte Lieferzeiten/Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit der ge-nannten Zeit/des genannten Termins wird vom Verkäufer ausdrücklich bestätigt.
  3. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
  4. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
  5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an eine geeignete Transportperson über. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden. Schuldet der Verkäufer die Aufstellung und Montage, geht die Gefahr mit der Beendigung der Aufstellungs- und Montagearbeiten und der Übergabe an den Kunden über.
  6. Soweit eine Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, z.B. weil die Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Kunden passt, oder weil der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird oder die Annahme verwei-gert, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung und ist zur Zahlung einer pauschalen Verzugsentschädigung verpflichtet. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 1 %, im Ganzen aber höchstens 8 % vom Wert der Gesamtlieferung oder des nicht angenommen Teils der Gesamtlieferung. Es bleibt den Parteien unbenommen, einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen.
  7. Für den Fall, dass sich der Versand der Ware an den Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen.
 

V Höhere Gewalt

Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für den Verkäufer unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Verkäufers nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.


VI Verzögerung der Leistung

  1. Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Verkäufer zu vertreten ist.
  2. Bei Verzug des Verkäufers ist der Kunde auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht.
  3. Macht der Kunde wegen Verzuges berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leis-tung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung einen pauschalierten Scha-densersatz in Höhe von 1 % des Preises für den Teil der Leistung zu verlangen, der auf Grund der Ver-zögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 8 % dieses Preises.
  4. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Kunden für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden.
  5. Der Nachweis eines höheren oder niedrigerer Schadens bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
  6. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, Arglist, und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
 

VII Eigentumsvorbehalt

  1. Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Weiterhin behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
  2. Im Falle der Verarbeitung der gelieferten Ware gilt der Verkäufer als Hersteller und erwirbt Eigentum an der neu entstehenden Ware. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt der Verkäufer Eigentum im Verhältnis der Rechnungswerte seiner Ware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung der Ware des Verkäufers mit einer Sache des Kunden diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes der Ware des Verkäufers zum Rechnungs- oder mangels eines solchen zum Verkehrswert der Hauptsache - auf den Verkäufer über. Der Kunde gilt in diesen Fällen als Verwahrer.
  3. Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch si-cherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Verkäufer vom Kunden dessen Ansprüche ge-gen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den Vertragsabschluss seine Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Verkäufer ab, der diese Abtretung gleichzeitig annimmt.
  4. Der Kunde hat Zugriff auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Ware oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Er hat an den Verkäufer abgetretene, von ihm ein-gezogene Beträge sofort an den Verkäufer abzuführen, soweit dessen Forderung fällig ist.
  5. Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Verkäufers die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
 

VIII Mängelhaftung

Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Hiervon abweichend gilt für Sachen, die nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben:

  1. Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche und berechtigt den Kunden nicht dazu, die Entgegennahme der Ware zu verweigern. Sollte ein Teil der Ware einen nicht unwesentlichen Mangel aufweisen, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Darüber hinaus dürfen Zahlun-gen des Kunden nur in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Sachmangel stehen. Wird die Sache unentgeltlich überlassen, haftet der Verkäufer für Mängel nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  2. Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahr-übergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Störungen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.
  3. Bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.
  4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslö-senden Mangels Einfluss haben.
  5. Vorstehende Haftungsbeschränkungen und Verjährungsbegrenzungen in Ziffern in IX Abs.1, 3 und 4 beziehen sich nicht auf Fälle des Rückgriffsanspruchs nach § 478 BGB sowie auf Schadens- und Auf-wendungsersatzansprüche, die der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften wegen Mängeln geltend machen kann. Für letztere Ansprüche gilt Ziffer X.
  6. Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rüge-pflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
  7. Der Verkäufer hat im Falle der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatz-lieferung.
  8. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer nicht unfrei zurückzusenden. Das Rücksendepa-ket muss den Grund der Rücksendung, den Kundennamen und die für den Kauf der mangelhaften Ware vergebene Nummer enthalten, die dem Verkäufer die Zuordnung der zurückgesandten Ware ermöglicht. Solange und soweit die Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, ist der Verkäufer zur Entgegennahme zurückgesandter Ware und zur Rückzahlung des Kauf-preises nicht verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Versendung trägt der Kunde.
  9. Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Verkäufer vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
 

IX Haftung

  1. Die Haftung für Verzug ist in Ziffer VII abschließend geregelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer dem Kunden auf Schadens- und Aufwendungsersatz aus jedem Rechtsgrund wie folgt:
  2. Sofern der Verkäufer fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht (sog. Kardinalpflicht) verletzt hat, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Durch-schnittsschaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Sofern der Verkäufer fahrlässig eine unwesentliche Vertragspflicht verletzt hat, ist die Ersatzpflicht auf den Auftragswert begrenzt.
  4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaf-tungsgesetz zur Anwendung kommt sowie bei Garantieversprechen, soweit bzgl. letzterem nichts anderes geregelt ist.
 

X Verjährung

Ansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer verjähren - mit Ausnahme der Ansprüche gemäß Ziffer IX – in einem Jahr ab Kenntnis, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist und soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.


XI Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

  1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt ist.
  2. Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.
  3. Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag durch den Kunden, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Kunden, ist ausgeschlossen.
 

XII Urheberrecht

Alle Text- und Bildrechte liegen beim Hersteller oder Verkäufer und dürfen nur unter den nachfolgenden Maßgaben genutzt werden: Mit Vertragsschluss ist der Kunde berechtigt, das zur Bewerbung der gekauften Ware verwendete Text/Bildmaterial zu nutzen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde erst nach einer bereits erfolgten Nutzung den Vertrag mit uns schließt. Die Nutzung des Bildmateriasl ist nur zu gewerblichen Zwecken gestattet. Der Verkäufer übernimmt jedoch keinerlei Haftung für eventuelle Rechts- und Schadensersatzansprüche an den Käufer, die durch die Übernahme und Verwendung von Texten/Namen entstanden sind. Sofern es sich dabei um Bild- und Textmaterial des Herstellers handelt, hat der Kunde die Nutzungsbedingungen des Herstellers zu akzeptieren. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verkäufer auf die Gestaltung und den Inhalt dieser Nutzungsbedingungen keinen Einfluss hat. Sofern es sich um Bild- und Textmaterial des Verkäufers handelt hat der Kunde die Nutzungsbedingungen des Verkäufers zu akzeptieren.


XIII Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder Wohnsitz, oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
  3. Die Vertragssprache ist Deutsch.


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